Unsere Schule wird von rund 250 Schülerinnen und Schülern aus den Sprengelgemeinden Wolfsegg, Ottnang und Manning sowie aus den umliegenden Gemeinden Altenhof, Atzbach, Gaspoltshofen, Oberndorf, Pitzenberg, Pühret, Rutzenham, Ungenach und Zell am Pettenfirst besucht.

Auf jeder Schulstufe werden zwei Regelklassen sowie eine Sportschwerpunktklasse geführt.

Darüber hinaus besteht die Möglichkeit einer ganztägigen Betreuung mit Lern- und Freizeitstunden.

Weitere Informationen über die Mittelschule erfahren Sie über folgenden Flyer.

Unterrichtszeiten

StundeUhrzeit
1. Stunde08:00-08:50 Uhr
2. Stunde08:50-09:40 Uhr
3. Stunde10:05-10:55 Uhr
4. Stunde10:55-11:45 Uhr
5. Stunde12:00-12:50 Uhr
6. Stunde12:50-13:40 Uhr
7. Stunde13:40-14:30 Uhr
8. Stunde14:35-15:25 Uhr
9. Stunde15:25-16:15 Uhr

Schulordnung

Unsere Regeln für ein gutes Miteinander

  1. Grundsätze des Miteinanders
    An unserer Schule legen wir großen Wert auf ein respektvolles und wertschätzendes Miteinander. Jede Schülerin und jeder Schüler soll lernen, andere so zu behandeln, wie er selbst behandelt werden möchte. Freundlichkeit, Höflichkeit und Hilfsbereitschaft sind für uns selbstverständlich
  2. Verhalten
    An unserer Schule legen wir großen Wert auf ein respektvolles, höfliches und verantwortungsbewusstes Miteinander. Freundliches Grüßen und eine achtsame Wortwahl gehören genauso dazu wie das Vermeiden von Auseinandersetzungen. Aus hygienischen und Sicherheitsgründen tragen die Schülerinnen und Schüler Hausschuhe, die nach dem Unterricht in einer beschrifteten Stofftasche in der Garderobe aufbewahrt werden. Energy-Drinks, stark zuckerhaltige Getränke und Süßigkeiten dürfen in der Schule nicht konsumiert werden, und die Nutzung von Mobiltelefonen, Smartwatches oder vergleichbaren Geräten ist während des Unterrichts und bei Schulveranstaltungen verboten. Verstöße führen zur Abgabe des Geräts an die Erziehungsberechtigten.
    Darüber hinaus achten wir darauf, Schuleinrichtungen und fremdes Eigentum schonend zu behandeln. Schäden werden dem Klassenvorstand oder der Direktorin gemeldet, und mutwillige Beschädigungen müssen ersetzt werden. Ordnung und Sauberkeit sind selbstverständlich, Müll wird korrekt getrennt entsorgt. Auch bei der Kleidung legen wir Wert auf ein angemessenes Erscheinungsbild: sie soll ordentlich und sittlich vertretbar sein, während rassistische, diskriminierende, sexistische oder provozierende Inhalte auf Kleidung oder Gegenständen nicht erlaubt sind. Kopfbedeckungen bleiben während des Unterrichts in der Garderobe.
  3. Unterricht und Pausen
    Während des Unterrichts sorge ich dafür, alle nötigen Arbeitsmittel bei mir zu haben und pünktlich auf meinem Platz zu sitzen. Ich erfülle Arbeitsaufträge gewissenhaft, störe den Unterricht nicht durch Lärm, unpassende Bemerkungen oder Ablenkungen und räume am Ende der Stunde meinen Arbeitsbereich auf. So helfe ich mit, die Klasse und den Marktplatz sauber zu halten. Sollte fünf Minuten nach Unterrichtsbeginn noch keine Lehrperson anwesend sein, informiert die Klassensprecherin oder der Klassensprecher die Schulleitung.
    Die Pausen verbringe ich in meiner Klasse, auf dem Marktplatz oder im Schulhof. Beim Mittagessen achte ich auf gute Tischmanieren und verlasse meinen Platz sauber. Die Mittagspause verbringe ich beaufsichtigt in der Schule oder verlasse das Schulgebäude; erst fünf Minuten vor Unterrichtsbeginn darf ich wieder ins Schulhaus. Die Garderobe dient nicht als Aufenthaltsraum, und das Schulgelände darf während der Unterrichtszeit nur mit Erlaubnis einer Lehrperson verlassen werden.
    Versäumten Unterrichtsstoff hole ich eigenverantwortlich nach. Wer nicht am Religionsunterricht teilnimmt, hält sich ausschließlich am dafür vorgesehenen Ort im Schulhaus auf, erledigt Arbeitsaufträge oder beschäftigt sich still. Im Bereich des Schulsekretariats verhalte ich mich ruhig und betrete diesen Arbeitsplatz nicht. Arbeitsmaterialien der Schule werden nach Gebrauch wieder an den vorgesehenen Platz zurückgelegt.
  4. Konsequenzen bei Fehlverhalten
    Wer die Schulregeln nicht einhält, muss mit entsprechenden Konsequenzen rechnen, die im Zusammenhang mit dem Fehlverhalten stehen. Dazu zählen Gespräche mit der Lehrperson, den Erziehungsberechtigten, der Direktion oder der Beratungslehrkraft. Versäumte Inhalte müssen eigenständig nachgeholt werden, und Gegenstände, die nicht bestimmungsgemäß verwendet werden, können abgenommen und nur den Erziehungsberechtigten zurückgegeben werden.
    Je nach Schwere des Fehlverhaltens können weitere Maßnahmen ergriffen werden, wie Sozial- oder Reinigungsdienste außerhalb der Unterrichtszeit, die Vergabe einer Verhaltensnote, der Ausschluss von Schulveranstaltungen oder in besonders schweren Fällen ein Antrag auf Suspendierung. Diese Maßnahmen dienen dazu, Verantwortung für das eigene Handeln zu fördern, das Lernumfeld zu schützen und ein respektvolles Miteinander an der Schule sicherzustellen.